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   BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95   

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https://dejure.org/1996,4911
BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95 (https://dejure.org/1996,4911)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - IV ZR 98/95 (https://dejure.org/1996,4911)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - IV ZR 98/95 (https://dejure.org/1996,4911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit vereinbarter Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Versicherungsverträgen - Wirksamkeit vereinbarter Laufzeitregelungen von zehn Jahren - Auswirkungen eines fehlenden Tatbestands in der Berufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 1 Abs. 1; AGBG § 1
    Keine AGB bei selbständigem Ausfüllen von Leerräumen durch VN

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 1
    Individualvereinbarung einer in einem Formular nicht eingetragenen Laufzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 741
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95
    Enthält ein Formular lediglich offene Stellen, die vom Vertragspartner nach seiner freien Entscheidung als selbständige Ergänzung auszufüllen sind, ohne daß vom Verwender vorformulierte Entscheidungsvorschläge hinzugefügt wurden, so stellt dieser Formularteil keine AGB dar (Bestätigung von BGH VersR 96, 485).

    Dadurch, daß der Antragsteller die Daten für Beginn und Ende der Vertragsdauer eintragen kann, denen seine eigene Entscheidung zugrunde liegt, hat der Verwender des Formulars nicht einseitig von seiner Gestaltungsmacht Gebrauch gemacht (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95 - unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das sind Fragen, die bei der vom Einzelfall losgelösten abstrakten Wirksamkeitsprüfung im Unterlassungverfahren außer Betracht zu bleiben haben (Senatsurteil vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95 - unter II 2, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Wille, VersR 1995, 1404, 1413f.).

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95
    Für seine Auffassung, der beanstandete Teil der Antragsformulare werde dadurch zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß die Vertreter der Beklagten eine bestimmte Vertragsdauer vorgäben, kann sich das Berufungsgericht nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1987 (IVa ZR 6/86 - NJW 1988, 410) stützen.

    Es tritt hinzu, daß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1987 (a.a.O.) ein Individualprozeß zugrunde lag.

  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 174/92

    Fehlen des Tatbestandes bei Berufungsurteilen - Verfahrensverstoß durch

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95
    In solchen Fällen führt das Fehlen eines Tatbestandes grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (BGHZ 73, 248, 252; 80, 64, 67; BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - XII ZR 174/92 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 10).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch von der Aufhebung eines nicht mit einem Tatbestand versehenen Berufungsurteils ausnahmsweise dann abgesehen, wenn die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt deshalb nachgeprüft werden konnte, weil sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang aus den Entscheidungsgründen ergab (BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - XII ZR 174/92 - a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95
    In solchen Fällen führt das Fehlen eines Tatbestandes grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (BGHZ 73, 248, 252; 80, 64, 67; BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - XII ZR 174/92 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 10).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95
    In solchen Fällen führt das Fehlen eines Tatbestandes grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (BGHZ 73, 248, 252; 80, 64, 67; BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - XII ZR 174/92 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 10).
  • OLG Köln, 05.06.1998 - 6 U 27/98

    Versicherungsverträge mit 10jähriger Laufzeit; Reaktion auf vorzeitige Kündigung

    Zum Inhalt, zur Interpretation und zur Reichweite der Entscheidung BGH IV ZR 98/95, auf die sich das Versicherungsunternehmen berufen hat.

    Dies hat der BGH inzwischen in seinen Urteilen vom 7.2.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 16/95 - und vom 3.4.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 98/95 - festgestellt.

    Diese Entscheidung des Senats hat der BGH im Verfahren IV ZR 98/95 mit der Begründung aufgehoben, es sei nicht festgestellt worden, daß die Beklagte als Verwenderin ihre Vertreter in irgendeiner Weise angehalten habe, nur solche Daten in das Formular einzutragen oder durch den künftigen Versicherungsnehmer eintragen zu lassen, die immer eine 10-jährige Vertragsdauer ergäben.

    Dies hat der BGH inzwischen in seinen Urteilen vom 7.2.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 16/95 - und vom 3.4.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 98/95 - festgestellt.".

    Der BGH hat in der Entscheidung IV ZR 98/95 die Klage mit der Begründung abgewiesen, im Berufungsverfahren sei nicht festgestellt worden, daß die Beklagte ihre Vertreter angehalten habe, nur solche Daten des Versicherungsbeginns oder -endes einzutragen oder durch den künftigen Versicherungsnehmer eintragen zu lassen, die immer eine zehnjährige Vertragsdauer ergeben.

    Dies hat der BGH inzwischen in seinen Urteilen vom 7.2.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 16/95 - und vom 3.4.1996 - Aktenzeichen: IV ZR 98/95 - festgestellt" zu verstehen.

  • OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97

    Formularvertrag mit Wahlmöglichkeiten und AGBG

    Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (im Anschl. an BGH NJW 1996, 1676 ; BGH VersR 1996, 741 ; BGH NJW 1998, 1066 ).

    Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH NJW 1988, 410 ; BGH NJW 1992, 2757 ) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung - hier: Vertragslaufzeit von 10 Jahren - akzeptieren zu lassen (BGH NJW 1996, 1676/1677; BGH VersR 1996, 741, 742; BGH NJW 1988, 1066, 1068).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2023 - 6 U 107/22

    Rückerstattungsanspruch gegen Bank

    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.04.1996 (NJWE-VHR 1996, 73 [= VersR 1996, 741, Az. IV ZR 98/95]) gehe es nicht um die Frage, ob ein Formularteil eine Allgemeine Geschäftsbedingung sei, sondern um die wettbewerbsrechtliche Frage, ob die Beklagte zur Anspruchsabwehr unlautere und zur Täuschung des Verbrauchers geeignete Mittel eingesetzt habe.
  • OLG München, 30.04.1997 - 7 U 2136/97

    Verstoß einer Klausel über eine Vertragslaufzeit auf 10 Jahre gegen § 9 AGBG

    Die Klägerin verkennt, daß im vorliegenden Rechtsstreit nicht abstrakt ihr bloß vorgedrucktes Vertragswerk zur Prüfung steht, sondern im Individualprozeß umfassend festgestellt werden muß, welche Merkmale im konkreten Einzelfall einen Formularteil zu AGB machen; auf diesen entscheidenden Aspekt der zitierten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof später hingewiesen (VersR 96, 741, 742 unter III c).
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